Cannabis gegen chronische Schmerzen
Heilpraktiker Christian Kurz spricht im Hellweger Anzeiger.

Unna. Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhal-
ten. Das entsprechende Gesetz ist am 1. März in Kraft getreten. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen über-
nommen.
Heilpraktiker und Physiotherapeut Christian Kurz spricht im Interview über die Wirkung von medizinischem Cannabis und erklärt, warum er den Gesetzesbeschluss für längst überfällig hält.
Bei welchen Krankheiten kann Cannabis angewendet werden?
Cannabis soll bei schwerkranken Patienten zur Anwendung kommen, allerdings gibt es laut Gesetz keine exakte Definition, bei wel-
chen Krankheitsbildern Cannabis eingesetzt wird. Helfen kann es bei schweren Erkrankungen wie zum Beispiel AIDS, Krebs, Spastiken, Migräne, Rheuma, multipler Sklerose, ADHS, Alzheimer, Morbus Crohn, Glaukom (Grüner Star), Asthma, Arth-
ritis, Menstruationsschmerzen, Allergien, Juckreiz, chronischem Schluckauf, Tinnitus, Darmreizungen, Tourette-Syndrom, Depressi-
onen sowie bei einer Vielzahl von chronischen Erkrankungen. Des Weiteren kann Cannabis dafür einge-
setzt werden, um die Nebenwirkungen von Chemotherapien zu lindern.
Bei welchen Patienten kommt Cannabis als Medikament nicht in Frage?
Cannabis sollte in der Regel nicht bei schwangeren und stillenden Frauen, Kindern vor der Pubertät, Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie oder bei Patienten mit Herzerkrankungen einge-
setzt werden. Egal aber ob mit oder ohne Vorerkrankung, die Einnahme von Cannabis sollte immer unter Absprache und begleitend
mit einem Arzt durchgeführt werden.
Welche Wirkung hat Cannabis als Medikament?
Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und
Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben.
Cannabis hellt die Stimmung auf, entspannt die Muskulatur, lindert Schmerzen, erweitert die Bronchien, fördert den Appetit, senkt den
Augeninnendruck und hemmt Übelkeit. Die Kombination aus positiven Einflüssen sowohl auf die Psyche, als auch auf den Körper machen Cannabis so interessant
als Schmerzmittel. Es entspannt Muskeln und hemmt Schmerzimpulse und hellt
gleichzeitig aber auch die Stimmung der Patienten auf. Langfristig können Schmerzen sogar seltener bis gar nicht mehr auftreten, da das sogenannte „Schmerzge-
dächtnis“, welches sich im Laufe der Jahre entwickelt hat, durch die Einnahme von
Cannabis wieder gelöscht werden kann.
Und warum galt Cannabis lange als Tabu, wenn es um den medizinischen Nutzen geht?
Der medizinische Nutzen ist schon lange anerkannt, weshalb seit Mai 2011 auch zu-
gelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden dürfen. Jedoch galt diese Ausnahme nur für Pati-
enten die an Multipler Sklerose erkrankt sind. Cannabis galt lange als Tabuthema, da THC und andere in Cannabismedikamenten befindliche Wirkstoffe mit vielen Vorur-
teilen verbunden sind und damit Ärzte wie Patienten verunsichert haben.
Besteht die Gefahr, dass Cannabis als Einstiegsdroge für härtere Drogen dient?
Die Gefahr, dass Cannabis als Einstiegsdroge für härtere Drogen gilt, halte ich für sehr gering. Im therapeutischen Gebrauch sind Cannabiswirkstoffe so dosiert, dass ein richtiger Rausch gar nicht oder nur in stark abgeschwächter Form auftritt. Daher machen Cannabismedikamente auch nach längerem Gebrauch nicht süchtig.
Eventuelle Nebenwirkungen verschwinden in der Regel vollständig, sobald das Medi-
kament abgesetzt wurde. Meist ist medizinisches Cannabis aber so dosiert, dass es kaum zu einer Beeinträchti-
gung kommt.
Was ist der Unterschied zwischen medizinischem Cannabis aus der Apotheke und Cannabis vom Straßenhändler?
Der Unterschied liegt darin, dass beim medizinischen Gebrauch die Cannabiswirkstoffe in abgeschwächter Form vorliegen und ein richtiger Rausch so nicht, oder nur in abgeschwächter Form entstehen kann. Cannabis vom Straßenhändler hat meist eine deutlich höhere Dosierung dieser Wirkstoffe oder kann mit anderen Substanzen gestreckt sein. Daher ist die Wahrscheinlichkeit für Langzeitschäden hier auch deutlich höher. Des Weiteren wird das medizinische Can-
nabis auch unter medizinischen Be-
dingungen produziert und muss auf Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt getestet worden sein.
Wie stehen Sie als Heilpraktiker und Physiotherapeut zum Gesetzesbeschluss?
Ich persönlich finde es gut, dass Canna-
bis als Medizin freigegeben wurde. Denn medizinisches Cannabis kann die Lebensqualität von schwer kranken oder unheilbar kranken Menschen deutlich verbessern. Natürlich hat auch Can-
nabis Nebenwirkungen, jedoch muss man bedenken, dass starke Schmerzmittel wie Morphine oder Tilidin mit schweren Nebenwirkungen einhergehen können.
Immer eine Einzelfallentscheidung
Keine allgemeine Zulassung bei Cannabis
Seit März können Ärzte ihren Patienten auf Kosten der Krankenkasse Cannabis verschreiben. Eine Therapie mit den getrockneten Blüten der Cannabis-Pflanze sei aber nur im Einzelfall eine Option, erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapotheker-
kammer: „Es gibt keine allgemeine Zulassung wie bei Fertigarzneimitteln.“ Infrage kommt eine Verordnung von Cannabis-Blüten, wenn der Patient nicht anders behandelt werden kann – oder der Arzt der An-
sicht ist, dass es dem Patienten dank dieser Therapie deutlich besser geht. Helfen kann Cannabis zum Beispiel bei Schmerzen oder Übelkeit, die durch eine Krebstherapie verursacht werden, oder bei Multipler Sklerose. Wie genau die Abgabe des Wirkstoffs an den Patienten funktionieren soll, sei im Detail noch nicht geklärt, er-
klärt Sellerberg. Die Apotheken kaufen ihr zufolge Cannabis-Blüten zunächst über Zwischenhändler in den Niederlanden. Der Arzt kann die Cannabis-Blüten selbst oder den aus den Blüten isolierten Wirkstoff Dronabinol verordnen. „Bei manchen Patienten wirkt die komplette Blüten besser“, so Sellerberg. Damit sie ihre Wirkung entfalten können, müssen die Blüten allerdings erhitzt werden – zum Beispiel in einem Inhalator. Genaue Regelungen dazu würden gerade ausgearbeitet.
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